Vegane Ernährung und veganer Lebensstil


Stina Spiegelberg

Welche Inhaltsstoffe sind kennzeichnungs­pflichtig?


In Kürze: Bei verpackten Lebensmitteln müssen alle Inhaltsstoffe kenntlich gemacht werden - außer die sogenannten technischen Hilfsstoffe. Generell gilt: Allergene müssen immer genannt werden - egal, ob auf Produkten aus dem Kühlregal oder beim Bäcker. Ansonsten: Nachfragen!
Im Urwald von Siegeln und Herstellerversprechen lässt sich die Qualität unserer Lebensmittel heute am besten über deren Inhaltsstoffe definieren.
Kein Wunder also, dass es für die Kennzeichnung von Zutaten und Zusatzstoffen einige Vorschriften gibt.

Für die Kennzeichnungspflicht lassen sich unsere Lebensmittelein­käufe in die zwei Kategorien „lose Ware“ und „verpackte Lebens­mittel“ unter­schei­den. Ob verpackt oder an der Frischetheke, eines gilt für alle Produkte: Allergene wie glutenhaltige Getreide, Fisch, Soja, Milch und Lactose, Erdnüsse, Sesam und so weiter sind immer zu nennen.

Bei verpackten Lebensmitteln müssen, im Vergleich zu lose verkaufter Ware, alle Inhaltsstoffe kenntlich gemacht werden. Unabhängig von der enthaltenen Menge werden also alle Zutaten eines Produkts auf der Packungs­rückseite kenntlich gemacht.

Beim Bäcker, an der Käsetheke oder im Obstregal müssen hingegen nur bestimmte Zusatzstoffe ausgewiesen werden. Beim Bäcker lässt sich nach den Inhaltsstoffen einfach nachfragen, und für Allergiker sind viele Hinweise auch vor der Theke erkenntlich.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind Inhaltsstoffe, die im Laufe der Produktion zugeführt und anschließend (größtenteils) entfernt oder neutralisiert werden und somit im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben. Diese Stoffe gelten als technische Hilfsstoffe und können Trägerstoffe bzw. Lösungsmittel für andere Zusatzstoffe, Aromen oder Enzyme sein.

Beispielsweise durchlaufen einge­legte Mandarinen zur Entfernung ihrer Häutchen ein Bad aus Natronlauge; Kakao wird alkalisiert und Öle werden mittels Oxalsäure aus den Früchten und Kernen extrahiert. 

Einige Produkte können demnach laut Zutatenliste vegan vermuten lassen, Aromen, Fette oder E-Stoffe können jedoch einen nicht-veganen Trägerstoff besitzen oder tierischen Ursprungs sein. So zum Beispiel Speisefettsäuren und der rote Farbstoff E120.

Wer genau wissen möchte was sich hinter den kryptischen E-Nummern verbirgt, kann sich unter das-ist-drin.de informieren.

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